Dienstag, 31. März 2009

Immobilienverlosung in Spanien

Damit Ihr  Einsatz nicht verloren ist

Immer mehr Eigentümer einer Immobilie suchen statt  Verkauf den Weg der Lotterie um ihr Objekt loszuwerden

Kein Einzelfall - 99 Euro und eine satte Chance Eigentümer eines Millionenobjektes zu werden, damit wird geworben

Das Los:

Für 99 Euro sollen Sie an einer Verlosung teilnehmen. Die Ziehung des Gewinns findet in vielen Fällen erst im Jahr 2010 statt. Ihr Geld wird auf einen Treuhandkonto deponiert, so das Versprechen. Findet keine Ziehung statt wird ein bestimmter Prozentsatz zurückerstattet.

Illegal:

Illegal sind Verlosungen  die nicht die Vorraussetzungen der spanischen Legislative erfüllen. Hier könnte seitens der spanischen Behörden eine Beschlagnahme  des Treuhandkontos erfolgen und damit wären die 99 Euro weg ohne Verlosung und Gewinn.

Legal:

Legal sind Verlosungen bei denen die Geschäftsbedingungen von einem Notar geprüft und genehmigt wurden. Der Verloser  15% des Lotteriewertes, also des Wertes der Immobilie und der Zusatzkosten vor Publizierung seiner Lotterieabsicht an das spanische Finanzamt bezahlt hat. Dies gilt auch wenn die Verlosung selbst im Ausland stattfindet die Immobilie aber in Spanien gelegen ist.

Eigentumsübergang nach Gewinn:

Der Spanische Notar hat die Einhaltung des Rechtsweges vor Eigentumsübertragung zu prüfen. Fehlt beispielsweise die Steuerzahlung des Verlosers kann eine Eintragung des Gewinners im Grundbuch nicht erfolgen

Unsere Empfehlung:

Der Verbraucherschutz Spanien empfiehlt  bei Verlosungsangeboten vor Überweisung zu hinterfragen ob die rechtlichen Vorraussetzungen in Spanien erfüllt sind und wer persönlich als haftende Person im Streitfall eintritt.

 Redaktion

Verbraucherschutz Spanien

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