Samstag, 6. Dezember 2008

30 Jahre Spanische Verfassung

Heute feiert Spanien das 30-jährige Jubiläum der aktuellen Verfassung. Aus diesem Anlaß gibt es einige offizielle Veranstaltungen, vor allem in Cadiz:

11.15 h: die Bürgermeisterin Teofila Martinez, legt ein Blumenbouquet vor dem Monument der Constitucion nieder, am Plaza del al Constitución, Puerta Tierra.

11.30h: am Plaza de Sevilla wird die spanische Flagge gehißt.

12.00h: Auf dem Hauptbalkon des Rathauses wird die spanische Flagge gehißt.


In Chiclana sind folgende Akte geplant:

11.30h: werden die spanischen Flaggen gehißt, in der Calle Vega und entlang der Calle La Fuente.

12.00h: Offizieller Akt im Teatro Moderno: alle Vertreter der verschiedenen Parteien nehmen daran teil und verleihen das goldene Abzeichen der Stadt an das Zentrum „de adultos Dionisio Montero“ und dem colegio La Salle San José.
Es spielt das Blechbläserquintett ITUCI.


Volksabstimmung über die Spanische Verfassung


Am 6. Dezember 1978 wurde die Constitución Española (spanische Verfassung) per Volksabstimmung von der Mehrheit der Bevölkerung in Spanien angenommen. Viele Franco-Anhänger hatten zum Boykott der Volksabstimmung aufgerufen, so dass die Beteiligung nur bei 67,1 Prozent lag. Drei Wochen später, am 27. Dezember 1978, wurde die neue spanische Verfassung von König Juan Carlos I. unterschrieben. Der Übergang von der Franco-Diktatur zur Demokratie war damit vollzogen, Militär, Kirche und Verwaltung, die die Diktatur Francisco Francos unterstützt hatten, wurden auf einen Schlag durch die Verfassung entmachtet. Durch die neue Verfassung wurde Spanien eine parlamentarische Erbmonarchie und bekennt sich seitdem zu den Grundsätzen eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Staatsoberhaupt ist der König, seit 1975 Juan Carlos, der als Schiedsrichter und Lenker über den Ablauf der Regierungsgeschäfte wachen soll. Zu den Aufgaben des Königs gehört auch die Repräsentation Spaniens, er ist Oberbefehlshaber der spanischen Streitkräfte und soll die Einheit und Kontinuität des Staates verkörpern.

Die Verfassung gewährt allen Bürgern die demokratischen Grundrechte und Grundfreiheiten. Spanien wird als dezentralisierter Einheitsstaat definiert, den einzelnen Regionen und Volksgruppen wird aber die Selbstverwaltung gewährt. Dem Baskenland und Katalonien sind die zugestanden Rechte allerdings noch nicht weitgehend genug, was immer wieder zu Konflikten innerhalb Spaniens führt.

Durch die Verfassung wurde die Todesstrafe in Spanien abgeschafft (Ausnahme: Militärische Strafgesetze im Kriegsfall). Die letzte Hinrichtung in Spanien fand 1974 statt.

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